Geht so etwas? Jemandem einen Vogel zeigen?

Da gehen einem Politiker in einer Ratssitzung die Argumente aus, er pumpt und sucht mangels von Argumenten nach einem Ausweg.

Und zeigt einem politischen Gegner den Vogel.

Schlimm, geht gar nicht. Meine ich.

Nach einer gewissen Reaktionszeit wird dieser Nachwuchspolitiker mit einem Doktortitel als Jurist auf sein Verhalten angesprochen.

Der Ratsherr entschuldigt sich für diese Bemerkung öffentlich.

Und geht anschließend in die Reihen der anderen Ratsgruppe und präzisiert seine Beleidigung: „Ich habe den Vogel nicht nur dem einen Ratsmitglied sondern euch allen als Ratsgruppe gezeigt!“

All dies ist passiert am Siebenschläfer in der Sitzung des Laatzener Rats am Donnerstag, 27. Juni 2019 gegen 19 Uhr im Forum der Albert-Einstein-Schule.

Danke an Wikipedia für die Fakten: Jemandem einen Vogel zeigen bezeichnet im Deutschen eine beleidigende Geste, die dem Empfänger unterstellt, „einen Vogel zu haben“, also nicht recht bei Verstand zu sein.

Hierbei tippt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe oder die Stirn.

Im Straßenverkehr drückt dieses ironisch auch als „Autofahrergruß“ bezeichnete Handzeichen im Besonderen Unmut über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers aus.

Strafrechtlich kann es in Deutschland als Beleidigung gewertet werden.