Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung auf den Fußball – Tipp für die Einlasskontrolle

 

Update 9. Oktober – 15:46 Uhr: Eine Erfassung der Kontaktdaten ist pro Fußballspiel erst ab 50 Zuschauern erforderlich!

Am 9. Oktober ist die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten.

Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

Wichtige Vorschriften für den Besuch eines Fußballspiels sind

  • Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus.
    • Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend.
  • Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:
    • Bis 50 Zuschauende:
      • stehend unter Abstandsgebot möglich,
      • Kontaktdatenerfassung,
    • Mehr als 50 bis 500 Zuschauende:
      • Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot,
      • Kontaktdatenerfassung.

Ich kenne das aktuelle Hygienekonzept beim SV Germania Grasdorf nicht.

  • Sicherlich organisiert der Vorstand einen sicheren Sportbetrieb
  • unter Einhaltung der schwierigen Rahmenbedingungen.

Ich habe einen Tipp für alle Interessierten, die den Sportpark Ohestraße besuchen wollen.

  • Der Verein ist verpflichtet, von allen Sportplatzbesuchern Kontaktdaten zu erheben.
    • Dies führt sicherlich beim Zugang zum Sportplatz zu Verzögerungen,
    • weil erst ein Formular mit den geforderten Daten auszufüllen ist.
  • Hilfreich wäre es, wenn die Formulare bereits im Vorfeld ausgefüllt werden.
  • Hier findet ihr das Formular zum Ausdrucken.
    • Füllt es vorher aus
    • damit entzerrt ihr die Situation am Sportplatzeingang erheblich!